Ich trete bei der Bundestagswahl 2009 für den Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis als potentieller Direktkandidat FÜR VOLKSENTSCHEIDE an, parteilos.
Links findet man auch mein vorläufiges Wahlprogramm.


03.04.2009, 21:35 - Direkte Demokratie, Aktuell
Die Pressemitteilung des Vereins Mehr Demokratie sagt es bereits: das Volksbegehren für Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen wurde vom Thüringer Landtag angenommen. Mehr als 10% der Thüringer unterstützten das Volksbegehren, das ist eine beeindruckende Zahl von 250 982 gültigen Unterschriften im Freistaat. Mit den ehemals höchsten kommunalen Hürden in Deutschland rutscht Thüringen im Ranking des Vereins hoch auf Platz 4, hinter Berlin, Bayern und Hamburg.

Was sich ändert, zitiere ich aus der Begründung des Gesetzesentwurf von 2007.


1.) Aus dem Bürgerantrag soll ein Einwohnerantrag werden: Mit Unterschriften von 1% der Einwohnerschaft, maximal 300 Unterschriften (bisher 4-8%), soll der Gemeinderat verpflichtet werden, sich eines Themas anzunehmen. Auch ausländische Mitbürger und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sollen unterschreiben dürfen.

2.) Für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide orientieren sich die Vorschläge an den bewährten bayerischen Regeln.
a) Für ein Bürgerbegehren sollen 7% der Stimmberechtigten unterschreiben müssen, maximal 7.000 (bisher 13-17%); die Frist für die Sammlung soll von acht Wochen auf vier Monate verdoppelt werden. Mit dieser Hürde läge Thüringen im Mittelfeld der Bundesländer.
b) Zudem soll die Liste von Themen, die nicht zulässig sind, reduziert werden. Damit sollen – wie in Bayern – Bürgerbegehren zu Bauleitplanungen, Kreditaufnahmen, Satzungen und auch über Abgaben, nicht aber über deren Einführung oder Abschaffung, möglich sein.
c) Ist ein Bürgerbegehren finanzwirksam, wird bisher ein "durchführbarer" Kostendeckungsvorschlag verlangt. Diese für Bürger hohe Hürde soll abgemildert und – außer bei Bürgerbegehren über Abgaben – aus der Muss- eine Soll-Vorschrift werden.
d) Gesenkt werden die Hürden für den Bürgerentscheid, je nach Gemeindegröße auf 10-20% (bisher 20­25%). Auch wenn die Mehrheit der abstimmenden Bürger mit "Ja" stimmt, ist dies also nur gültig, wenn gleichzeitig 10 bzw. 15 oder 20% aller Stimmberechtigten mit "Ja" gestimmt haben.

3.) Zukünftig sollen auch Bürgerbegehren auf Landkreisebene möglich sein. Die Unterschriftenhürde soll bei 7% und maximal 10.000 Unterschriften liegen, die Zustimmungshürde beim Bürgerentscheid bei 10%.


Als Alternative gibt es die Möglichkeit die von der Thüringer Landesregierung eingeführte Amtsstubensammlung ("Eintragung in amtlich ausgelegte Eintragungslisten") zu wählen, bei der die Quoren niedriger sind (6% statt 7%), aber die Fristen kürzer (zwei Monate statt vier) als bei der freien Sammlung und außerdem trägt die Kosten das Land. Diese Festlegung muss beim Antrag auf Zulassung eines Bürgerbegehrens getroffen werden; die jeweiligen Bedingungen kann man sich in § 17a bzw. § 17b der Thüringer Kommunalordnung anschauen. Nach meiner persönlichen Überzeugung ist das Beste eine Mischung aus beiden, Amtsstubensammlung und freier Sammlung. Beim gefundenen Kompromiss zwischen CDU und der Bürgerinitiative bzw. der Opposition scheinen beide Sammlungsarten gegeneinander ausgespielt zu werden, was mir etwas sauer aufstößt. Vernünftig ist aber, dass bei der ausschließlichen Amtsstubensammlung die Hürden niedriger sind.

Mich freut unter Anderem die Senkung des Mindestalters bei der Stimmberechtigung auf das 14. Lebensjahr. Ich bin gespannt, ob das bei Themen bezüglich Schul- und Jugendarbeit Wirkung zeigt. Spannend wird auch sein, welche der beiden Sammlungsarten von Bürgebegehren mehrheitlich gewählt werden wird und welche davon öfter erfolgreich laufen.

Was ich mich dennoch frage: Warum lenkt die Thüringer CDU plötzlich ein? Ist das Wahltaktik oder ein plötzlicher Sinneswandel? Zumindest nimmt man der Opposition das Thema als Wahlkampfthema weg.

Warum auch immer. Ich gratuliere allen Thüringern bzw. in Thüringen lebenden Menschen zu diesem Erfolg!


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