Ich trete bei der Bundestagswahl 2009 für den Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis als potentieller Direktkandidat FÜR VOLKSENTSCHEIDE an, parteilos.
Links findet man auch mein vorläufiges Wahlprogramm.
Aktuell 37.376 Unterzeichner hat die Online-Petition zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Jeder, der mit einem BGE sympathisiert, sollte hier mitzeichnen. Dies ist aufgrund des großen Medienechos seit langem mal wieder die Möglichkeit, das ein Vorschlag das Quorum von 50.000 Mitzeichnern – bis übermorgen (Dienstag, den 17.2.2009) – erreicht. Wird dies geschafft? Schon irgendwie dramatisch. :-)
Kleine Anmerkung: Man muss sich auf der E-Petitions-Webseite registrieren und in der Bestätigungsmail bekommt man einen neuen Nutzernamen zugewiesen. Anmelden geht dann nur mit dem neuen Nutzernamen oder der E-Mailadresse.
Die letzten Petitionen, die die Hürde übertrafen, waren Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin, die am 30.6.2008 mit 128.193 Mitzeichnern endete, und Förderung der beruflichen Weiterbildung/Praktikum: Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen per Gesetz, die am 9.1.2007 mit 60.062 Mitzeichnern endete. (Quelle: Demokratie Online).
Online-Petitionen (oder öffentliche Petitionen allgemein) dienen allerdings nur als Stimmungsbarometer für die Regierenden. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit einer erfolgreichen Petition und stimmt darüber ab (eventuell unter vorheriger Anhörung der Petentin), kann eine Petition an das Plenum des Deutschen Bundestags, an die Bundesregierung oder an das Europäische Parlament überweisen.
Im Gegensatz zu einer dreistufigen Volksgesetzgebung gibt es keine rechtliche Möglichkeit, ein Gesetz aus dem Volk heraus zu verabschieden.
Allerdings erfordert eine Volksinitiative auch einen konkreten Gesetzesvorschlag und nicht nur einen Petitionstext (also eine grob hingeschriebene Beschwerde oder einen grob hingeschriebenen Wunsch) an den Bundestag.
Man darf gespannt sein.
Ich habe letzte Nacht noch "schnell" einige Programmpunkte zusammengeschrieben. Das Ergebnis findet sich unter dem Link Programm, wird aber vermutlich noch erweitert. Einen Satz vor dem Fertigsein stürzt allerdings mein Browser ab und ich durfte alles nochmal schreiben. Ärgerlich.
Auf der Programm-Seite finden sich übrigens auch noch einige informative Links zum BGE.
Kleine Anmerkung: Man muss sich auf der E-Petitions-Webseite registrieren und in der Bestätigungsmail bekommt man einen neuen Nutzernamen zugewiesen. Anmelden geht dann nur mit dem neuen Nutzernamen oder der E-Mailadresse.
Die letzten Petitionen, die die Hürde übertrafen, waren Halbierung der Besteuerung von Diesel und Benzin, die am 30.6.2008 mit 128.193 Mitzeichnern endete, und Förderung der beruflichen Weiterbildung/Praktikum: Abgrenzung von Arbeitsverhältnissen per Gesetz, die am 9.1.2007 mit 60.062 Mitzeichnern endete. (Quelle: Demokratie Online).
Online-Petitionen (oder öffentliche Petitionen allgemein) dienen allerdings nur als Stimmungsbarometer für die Regierenden. Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit einer erfolgreichen Petition und stimmt darüber ab (eventuell unter vorheriger Anhörung der Petentin), kann eine Petition an das Plenum des Deutschen Bundestags, an die Bundesregierung oder an das Europäische Parlament überweisen.
Im Gegensatz zu einer dreistufigen Volksgesetzgebung gibt es keine rechtliche Möglichkeit, ein Gesetz aus dem Volk heraus zu verabschieden.
Allerdings erfordert eine Volksinitiative auch einen konkreten Gesetzesvorschlag und nicht nur einen Petitionstext (also eine grob hingeschriebene Beschwerde oder einen grob hingeschriebenen Wunsch) an den Bundestag.
Man darf gespannt sein.
Ich habe letzte Nacht noch "schnell" einige Programmpunkte zusammengeschrieben. Das Ergebnis findet sich unter dem Link Programm, wird aber vermutlich noch erweitert. Einen Satz vor dem Fertigsein stürzt allerdings mein Browser ab und ich durfte alles nochmal schreiben. Ärgerlich.
Auf der Programm-Seite finden sich übrigens auch noch einige informative Links zum BGE.


