Ich trete bei der Bundestagswahl 2009 für den Wahlkreis Gotha – Ilm-Kreis als potentieller Direktkandidat FÜR VOLKSENTSCHEIDE an, parteilos.
Links findet man auch mein vorläufiges Wahlprogramm.


03.02.2009, 18:09 - Direkte Demokratie, Wissen
Ein Volksentscheid ist eine Abstimmung, bei dem das Volk direkt über ein Sachthema abstimmt statt über Personen. Die Begriffe Volksabstimmung, Bürgerentscheid, Bürgerabstimmung und Plebiszit (im engeren Sinne) werden meist synonym verwendet.

Ein Volksentscheid kann zu einem Gesetz passieren, das direkt aus dem Volk kommt, oder zu einem Gesetz, dass vom Parlament stammt und volle Legitimation durch das Volk erfordert. Die erstgenannte Form des Volksentscheids ist die sogenannte Volksgesetzgebung, die letztere Form heißt auch Referendum.

Die typische dreistufige Volksgesetzgebung sieht wie folgt aus:

Die erste Stufe ist die sogenannte Volksinitiative. Hier muss es Ansprechpartner (Vertrauenspersonen) und eine gewisse Anzahl von Unterstützern geben, damit man einen Gesetzesentwurf dem Bundestag vorlegen kann. Im Hintergrund von Volksinitiativen stehen normalerweise Vereine oder Bündnisse von Vereinen, um überhaupt eine Chance zu haben, Aktionen zu koordinieren und zu finanzieren.
Mehr Demokratie e.V. (MD) und die Partei Die Linke schlagen 100 000 Unterstützer vor als untere Grenze. FÜR VOLKSENTSCHEIDE (fV) schlägt keine absolute Zahl vor, sondern 0.5% der Wahlberechtigten, was im Jahr 2005 ca. 235 000 Unterstützer bedeutet hätte. Die Grünen, die SPD und die FDP fordern 400 000 Unterstützer. Zum Vergleich: um zur Europawahl in Deutschland zugelassen zu werden, bedarf es lediglich 4000 Unterschriften.
Die erste Hürde ist also schon so hoch, dass niemand Angst haben muss, er müsse nun jeden Monat zu einem Volksentscheid rennen.

Der Bundestag muss dann über den Antrag entscheiden. Lehnt er ihn ab, so startet die zweite Stufe der Volksgesetzgebung, das sogenannte Volksbegehren. Hier muss in einer gewissen Zeit eine erheblich höhere Zahl von Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Die meisten Vereine und Parteien sehen 6 Monate als gute Frist an. MD fordert eine Million Unterstützer, fV und die Grünen sehen 5% der Wahlberechtigten als sinnvolle Hürde an. Die FDP möchte 10% und die Linke eine Million oder zwei Millionen bei Grundgesetzänderungen.
Verschiedene Vorschläge beinhalten oft verschiedene Ausnahmeregelungen, bezüglich den Zeitpunkten des Volksbegehrens, bezüglich Prüfung der Verfassungskonformität, bezüglich Finanzierungsplänen und bezüglich Ausnahmethemen (Haushalt, Todesstrafe, ...). Diese verschiedenen Ideen sind sicherlich zu diskutieren, aber daran sollte die Einführung einer Volksgesetzgebung im Grundgesetz nicht scheitern.

In der Zeit des Volksbegehrens schalten sich normalerweise die Medien ein, berichten über das Vorhaben, über Vor- und Nachteile. Viele Gegner von Volksentscheiden denken, dass hier die Medienmacht gewisser Konzerne das Volk in eine gewisse Richtung lenkt. Ein Gegenbeispiel: Die BILD-Zeitung fuhr eine Kampagne zum Erhalt des Flughafens Berlin-Tempelhof, aber letztendlich interessierte dies doch nicht genügend Menschen.

Ist das Volksbegehren erfolgreich, so kommt es zum Volksentscheid, die letzte Station und letzte Hürde. Beim Volksentscheid sind die Wahlberechtigten aufgefordert in ihr Wahllokal zu gehen und für oder gegen den Gesetzentwurf zu stimmen. Sind mehr als 50% der abgegeben, gültigen Stimmen für das Vorhaben, so ist der Gesetzantrag angenommen.
Hier ist wieder die Frage nach besonderen Regelungen: Sollte es gewissen Quoren geben, d.h. dass bei beispielsweise unter 20% Wahlbeteiligung der Volksentscheid ungültig ist? Muss es bei einer Grundgesetzänderung eine 2/3- oder gar 3/4-Mehrheit geben? Sollte das Parlament in der Lage sein, einen Alternativantrag zur Abstimmung zu geben?

Es gibt sicherlich noch mehr Diskussionsbedarf, um die Volksgesetzgebung sinnvoll, machbar und für die Mehrheit zufriedenstellend zu gestalten. Aber sie ist notwendig, in Deutschland und Europa.

Für Argumente für und gegen Volksentscheide empfehle ich übrigens die Seiten von MD (Links: Argumente, Reaktionen auf Gegenargumente).


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